Unsere Kernarbeitsnormen
1. Wir setzen keine Kinderarbeit ein.
- Es werden keine Arbeitnehmer:innen unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
- Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren sind nur für leichte Arbeiten zugelassen und die Beschäftigung beeinträchtigt weder die Schulausbildung, noch ist sie schädlich für die Gesundheit oder Entwicklung der Kinder. Insbesondere dort, wo Kinder der Schulpflicht unterliegen, arbeiten sie nur ausserhalb der Schulzeit während der normalen Tagesarbeitszeit.
- Das Subunternehmen verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
2. Wir schliessen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:
- Körperliche und sexuelle Gewalt
- Schuldknechtschaft
- Vorenthaltung von Löhnen/ einschliesslich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/ oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
- Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
- Androhung von Denunziation bei den Behörden
- Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.
3. Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nichtdiskriminierend sind.
4. Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.
- Die Arbeitnehmer:innen können Arbeitnehmer:innen-Organisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.
- Das Subunternehmen (sowie ggf. die angeschlossenen Standorte in der Schweiz/Liechtenstein) respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmer:innen-Organisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
- Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Arbeitnehmer:innen erfahren bei der Ausübung dieser Rechte keine Diskriminierung oder Bestrafung.
- Mit rechtmässig gegründeten Arbeitnehmer:innen-Organisationen und/oder ordnungsgemäss gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt und wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschliessen.
- Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.
Schaan, 24. Februar 2025